Ratgeber

Gemälde geerbt – was ist zu tun?

Ein Bild aus dem Nachlass wirft mehr Fragen auf, als man erwartet: Wem gehört es überhaupt, was ist es wert, muss man es versteuern, und wohin damit? Der Reihe nach.

Zuerst: nichts tun, was sich nicht rückgängig machen lässt

Der häufigste Fehler geschieht in den ersten Tagen aus gutem Willen. Ein Bild wird «kurz gereinigt», ein loser Rahmen verleimt, ein vergilbter Firnis mit Hausmitteln abgerieben, ein Aufkleber auf der Rückseite entfernt, weil er hässlich ist. Jeder dieser Eingriffe kann den Wert dauerhaft mindern – und der Aufkleber war möglicherweise der einzige Beleg dafür, wo das Bild vor achtzig Jahren war.

Was jetzt sinnvoll ist: das Werk trocken, dunkel und temperaturstabil lagern, nicht über der Heizung und nicht im feuchten Keller. Fotografieren Sie die Vorderseite gerade und bei Tageslicht, dazu die Signatur, die gesamte Rückseite mit allen Etiketten und Stempeln sowie den Rahmen. Diese vier Aufnahmen sind die Grundlage für jede weitere Beurteilung.

Sammeln Sie parallel, was an Papier vorhanden ist: alte Rechnungen, Versicherungspolicen, Fotos, auf denen das Bild an der Wand hängt, Briefe, Auktionskataloge. Diese Unterlagen sind oft mehr wert als eine Schätzung, weil sie die Herkunft belegen.

Wem gehört das Bild?

Solange die Erbschaft nicht geteilt ist, gehört der Nachlass allen Erbinnen und Erben gemeinsam. Nach Art. 602 ZGB bilden sie eine Erbengemeinschaft und können nur einstimmig über einzelne Gegenstände verfügen. Ein Verkauf durch eine Person allein ist nicht gültig – auch dann nicht, wenn diese Person das Bild seit Jahren bei sich zu Hause hat.

Praktisch heisst das: Klären Sie vor jedem Gespräch mit einem Händler, einem Auktionshaus oder einem Vermittler, wer unterschreiben muss. Seriöse Gegenüber fragen von sich aus danach. Wer diese Frage überspringt, will das Geschäft schneller, als es sein darf.

Häufig löst sich die Sache elegant: Eine Person übernimmt das Bild zum vereinbarten Anrechnungswert, die übrigen werden aus anderen Nachlasswerten entschädigt. Dafür braucht es eine belastbare Wertangabe – und genau hier lohnt sich eine unabhängige Einschätzung, die niemandem im Kreis der Erben nähersteht.

Was ist es wert – und welcher Wert ist gemeint?

«Wert» ist kein einzelner Betrag. Für die Erbteilung zählt der Verkehrswert, also der Preis, der bei einem Verkauf unter unabhängigen Dritten realistisch erzielbar wäre. Die Versicherung arbeitet mit dem Wiederbeschaffungswert, der deutlich höher liegt. Ein Auktionshaus nennt eine Schätzspanne, die bewusst tief angesetzt sein kann, damit das Los gut anspringt. Drei Zahlen, drei Zwecke – wer sie verwechselt, streitet sich unnötig.

Für den ersten Überblick braucht es kein Gutachten. Fotos und Masse genügen, um zu sagen, ob ein Werk im dreistelligen, im fünfstelligen oder im sechsstelligen Bereich liegt. Ein schriftliches Gutachten – das mehrere hundert bis mehrere tausend Franken kostet – lohnt sich erst, wenn diese Vorabklärung ergibt, dass tatsächlich etwas auf dem Spiel steht, oder wenn eine Behörde oder ein Gericht eine belastbare Zahl verlangt.

Steuern und Versicherung

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; für entferntere Verwandte und Nichtverwandte gelten teils erhebliche Sätze. Kunstgegenstände gehören zum steuerbaren Nachlass und sind im Inventar mit dem Verkehrswert aufzuführen. Wer ein wertvolles Bild «vergisst», riskiert ein Nachsteuerverfahren.

Im Vermögenssteuer-Alltag sind Werke, die der Wohnungseinrichtung dienen, in vielen Kantonen nicht zu deklarieren; eine Sammlung von Anlagecharakter dagegen schon. Die Grenze verläuft nicht immer klar – bei grösseren Werten lohnt eine kurze Rücksprache mit der Steuerberatung.

Prüfen Sie ausserdem die Hausratversicherung. Kunst ist dort oft nur bis zu einem tiefen Sublimit gedeckt, und ein geerbtes Werk ist der Versicherung nicht bekannt. Eine kurze Meldung mit Foto und Wertangabe kostet nichts und verhindert die unangenehme Überraschung im Schadenfall.

Behalten oder verkaufen?

Es gibt keinen Grund, ein Bild zu verkaufen, nur weil es wertvoll ist. Umgekehrt gibt es auch keinen Grund, ein Werk aus Pietät im Estrich zu lagern, wo es an Feuchtigkeit langsam zugrunde geht. Die ehrlichste Frage lautet: Würde jemand in der Familie das Bild aufhängen? Wenn nein, ist ein Verkauf die bessere Form von Respekt – das Werk kommt zu jemandem, der es sehen will.

Wenn Sie verkaufen: Lassen Sie sich nicht drängen. Ein gutes Bild verliert nicht an Wert, weil man drei Wochen überlegt. Wer Ihnen ein Angebot macht, das nur heute gilt, sagt Ihnen damit vor allem etwas über sich selbst.

Unsicher, was Ihr Bild betrifft?

Senden Sie uns zwei bis drei Fotos und die Masse. Sie erhalten innert weniger Tage eine ehrliche Ersteinschätzung – kostenlos, unverbindlich und auch dann, wenn wir absagen.

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