Bieterverfahren · Alte Meister & Klassische Moderne

Werke im Bieterverfahren –
geprüft, diskret, vermittelt

Ausgewählte Werke aus dem Netzwerk von ARCHTUM ART. Ihr Gebot ist ein verbindliches Kaufangebot an die Eigentümerschaft; über die Annahme entscheidet sie. Wir vermitteln und verkaufen nicht auf eigene Rechnung.

Erwerb nur nach KYC-Identifikation

Werke im Verfahren

Späte Gebote verlängern die Frist automatisch, damit alle gleich lange bieten können. Alle Beträge in CHF.

So läuft das Bieterverfahren

Vier Schritte – gemäss den Sorgfaltspflichten des Kunsthandels.
1

Gebot abgeben

Gebot mit Name und E-Mail abgeben – ab Startpreis, in festen Mindestschritten. Jedes Gebot ist ein verbindliches Kaufangebot an die Eigentümerschaft.

2

Höchstgebot

Bei Fristablauf legen wir das höchste gültige Gebot der Eigentümerschaft vor. Sie entscheidet frei über die Annahme; eine Annahmepflicht besteht nicht.

3

KYC & Vertrag

Nimmt die Eigentümerschaft an, folgen Identifikation und Klärung der Mittelherkunft. Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und der Eigentümerschaft zustande.

4

Zahlung & Übergabe

Der Kaufpreis fliesst direkt zwischen den Parteien, auf Wunsch über ein Treuhandkonto. Übergabe in Ascona oder Basel, mit Provenienzunterlagen und Zustandsbericht.

Warum KYC? Der Erwerb hochwertiger Kunst unterliegt Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten. Ohne Identifikation der erwerbenden Person und Klärung der Mittelherkunft kommt kein Erwerb zustande – das schützt beide Seiten.

Teilnahmebedingungen

Kurzfassung – mit Abgabe eines Gebots akzeptiert.
  1. Unsere Rolle: ARCHTUM ART ist ein Geschäftsbereich der XENA AG (Sitz Gewerbestrasse 11, 6330 Cham); Korrespondenzadresse Postfach 754, CH-6612 Ascona. Wir vermitteln als Mäklerin nach Art. 412 ff. OR. Wir sind nicht Verkäuferin, erwerben kein Eigentum an den Werken und sind nicht Partei des Kaufvertrags. Kontakt über das Anfrageformular der Galerie.
  2. Gebot: Jedes Gebot ist ein verbindliches Kaufangebot an die Eigentümerschaft und bleibt bis zu deren Entscheid gültig. Ein Zuschlag im Sinne einer Versteigerung (Art. 229 ff. OR) findet nicht statt.
  3. Entscheid: Nach Fristablauf legen wir das höchste gültige Gebot der Eigentümerschaft vor. Sie ist frei, es anzunehmen oder abzulehnen. Der Kaufvertrag kommt erst mit ihrer Annahme zustande; bis dahin besteht kein Anspruch auf das Werk.
  4. Mindestpreis: Werke können einen stillen Mindestpreis haben. Wird er nicht erreicht, endet das Verfahren ohne Vermittlung.
  5. Fristverlängerung: Gebote kurz vor Schluss verlängern die Frist automatisch um wenige Minuten, damit niemand im letzten Moment überholt wird.
  6. KYC: Vor dem Abschluss werden die erwerbende Person identifiziert und die Mittelherkunft geklärt, gemäss den geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten. Ohne bestandene Prüfung kommt kein Erwerb zustande.
  7. Zahlung: Der Kaufpreis fliesst direkt zwischen Eigentümerschaft und Erwerberschaft, auf Wunsch über ein Treuhandkonto bei Anwaltschaft oder Notariat. ARCHTUM ART nimmt keine Kundengelder entgegen und leitet keine Zahlungen weiter.
  8. Zustand & Provenienz: Angaben zu Zuschreibung, Zustand und Provenienz stammen von der Eigentümerschaft; wir prüfen sie mit branchenüblicher Sorgfalt, übernehmen aber keine Gewähr. Unterlagen und Zustandsbericht werden vor dem Abschluss offengelegt. Gewährleistungsansprüche richten sich gegen die Eigentümerschaft als Verkäuferin.
  9. Übergabe, Recht & Gerichtsstand: Übergabe nach Vereinbarung in Ascona oder Basel; versicherter Kunsttransport auf Kosten und Risiko der Erwerberschaft. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand Cham (ZG), zwingende Gerichtsstände vorbehalten. Kulturgüter-Ausfuhrbestimmungen bleiben vorbehalten.

Abwicklung und Sicherheit

Der Kaufpreis fliesst direkt zwischen den Parteien – nicht über ARCHTUM ART.
🔒 Auf Wunsch Treuhandkonto bei Anwaltschaft oder Notariat
🏦 Banküberweisung direkt an die Eigentümerschaft
📄 Übergabe gegen Zahlungsnachweis, mit Provenienzunterlagen

Gebot abgeben